Jetzt anmelden! Info-Anlass 6. November 2026: Nachhaltige kommunale Gebäude
28. August 2026 Mehr lesen – Jetzt anmelden! Info-Anlass 6. November 2026: Nachhaltige kommunale Gebäude
Ein klimagerechtes Gebäude vereint Klimaschutz (CO2-Reduktion) und Anpassung an den Klimawandel. Es verursacht über seinen gesamten Lebenszyklus (inklusive Bau, Betrieb und Rückbau) möglichst wenig CO2-Emissionen. Das heisst:
Energiebedarf für Heizen und Kühlen minimieren = gute Wärmedämmung, Nutzung von natürlichem Tageslicht, intelligente Lüftungstechnik.
Erneuerbare Energien nutzen = Restenergiebedarf wird über Wärmepumpen und meist Sonnenenergie vor Ort gedeckt.
Graue Energie und Kreislaufwirtschaft beachten. Das heisst, die CO₂-Emissionen durch Herstellung, Transport und Entsorgung optimieren und wo möglich, Secondhand-Bauteile einsetzen.
Klimaanpassung: Gebäude werden so gestaltet, dass sie der sommerlichen Hitze entgegenwirken. Das Thema «Schwammstadt» sollte mit Fassaden- und Dachbegrünungen, Entsiegelung und Retention von Regenwasser insbesondere bei grösseren Gebäuden und von Gemeinden berücksichtigt werden. Mehr dazu unter Klimaanpassung.
Ja. Befreit sind bestehende Wassererwärmer, die für die Energienutzung von geringer Bedeutung sind oder bei denen die Warmwasseraufbereitung überwiegend mit Strom aus erneuerbarer Eigenproduktion erfolgt.
Eine Klimaanlage sollte erst als letzte Möglichkeit umgesetzt werden. Fix installierte Split-Klimaanlagen sind immer effizienter und leiser als (mobile) Monoblocks, benötigen aber eine Baubewilligung (Stand August 2026). Es gelten zudem Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.
Die Einspeisevergütungen orientieren sich neu am Strommarktpreis. Mit der neuen Gesetzgebung seit 2026 gibt es zwar eine garantierte Mindestvergütung, diese liegt aber deutlich unter dem heutigen Niveau. Wer eine PV-Anlage plant, sollte darum nicht auf hohe Einspeiseerlöse setzen, sondern auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch.